Die wichtigsten Grundsätze einer ordnungsgemäßen Buchführung sind
- Übersichtlichkeit: Ein sachverständiger Dritter muss sich in der Buchführung in angemessener Zeit zurechtfinden und sich einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und die Vermögenslage des Unternehmens verschaffen können.
- Vollständigkeit: Alle buchungspflichtigen Geschäftsvorfälle müssen richtig und vollständig erfasst sein; auch der Überblick über die Vermögens- und Ertragslage muss vollständig sein.
- Ordnung: Geschäftsvorfälle müssen immer richtig zugeordnet werden.
- Fristgerecht: Die Geschäftsvorfälle sind (vor allem für die monatliche oder quartalsmäßige Umsatzsteuervoranmeldung) zeitgerecht zu erfassen.
- Nachprüfbarkeit: Buchungen müssen durch Belege (z.B. durchnummerierte Rechnungen, Quittungen) nachgewiesen werden.
- Richtigkeit: Einträge dürfen nicht nachträglich verändert werden (z.B. als Korrektur für Fehlbuchungen).
Auch zur Erfüllung dieser Grundsätze können Sie sich auf unsere Kompetenz verlassen.